Nutzungsbedingungen für die Nutzung der HelloGreenFriends-Plattform und sonstiger Dienste der Green Aureus GmbH
1. Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten in Ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtliche Dienste der Green Aureus GmbH, Akazienweg 7, 36100 Petersberg (nachfolgend: GA), insbesondere für die Nutzung der Internet-Plattform „HelloGreenFriends“, einer von GA betrieben App und dem Online-Shop von „HelloGreenFriends“ (nachfolgend: Dienste). Mit Nutzung der Dienste der GA stimmt der Nutzer (nachfolgend auch Kunde genannt) diesen Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu. Für die Nutzung des Online-Shops von „HelloGreenFriends“ gelten zusätzlich die AGB von GA, die im Internet unter [….] abgerufen und ausgedruckt werden können.
(2) Für alle Dienste der GA finden die Datenschutzbestimmungen der GA Anwendung, die im Internet unter https://www.hellogreenfriends.com/de/unsere-datenschutzerklaerung/ abgerufen und ausgedruckt werden können.
(3) GA behält sich ausdrücklich eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen vor. Bei einer Änderung der Nutzungsbedingungen informiert GA den Nutzer, beispielsweise per E-Mail, über eine Mitteilung im Kundenkonto und/oder beim Log-In des Nutzers. Der Nutzer kann, sofern er nicht sein ausdrückliches Einverständnis mit den geänderten Nutzungsbedingungen erklärt, sodann innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung der Nutzungsbedingungen in Textform gegenüber GA widersprechen; widerspricht der Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen nicht fristgerecht und setzt die Nutzung der Dienste der GA fort, erklärt er hierdurch stillschweigend sein Einverständnis mit den aktualisierten Nutzungsbedingungen. GA kann auch das zuvor ausdrücklich erklärte Einverständnis mit den geänderten Nutzungsbedingungen zur Voraussetzung der weiteren Nutzung der Dienste durch den Kunden machen.
2. Emissionsreduktionsgutschriften für CO2-Äquivalente
(1) GA erwirbt von durch GA ausgewählten Anbietern bestimmte durch Emissionszertifikate ausgewiesene Emissionsreduktionsgutschriften für CO2-Äquivalente (tCO2e). Diese Emissions-reduktionsgutschriften repräsentieren die Kompensation einer korrespondierenden Emissionsmenge durch Klimaschutzprojekte.
(2) Die Auswahl der Klimaschutzprojekte und der damit verbundenen zertifizierten Emissionsreduktionsgutschriften erfolgt nach Ermessen von GA, je unter Beachtung eines etablierten Standards, welcher den Vorgaben der UN (Vereinten Nationen) und dem Pariser Klimaschutzabkommen entspricht, namentlich
- Clean Development Mechanism (CDM),
- Gold Standard for the Global Goals (GS4GG),
- VERRA / Verified Carbon Standard (VCS),
- Plan Vivo,
- Reduced Emissions from Deforestation and Forest Degradation (REDD/REDD+),
- Global Carbon Council (GCC),
- Sustainable Development Verified Impact Standard (SD VISta),
- Climate, Community and Biodiversity Standard (CCBS),
- Social Carbon Standard (SCS),
- Climate Action Reserve (CAR),
- American Carbon Registry Standard (ACRS),
- Art. 6.4 Mechanism
oder vergleichbar.
(3) Von GA erworbene Emissionsreduktionsgutschriften werden von GA weder weiterveräußert noch sonst gehandelt, sondern durch Stilllegung des betreffenden Zertifikats durch Erklärung an die das Zertifikat verwaltende Stelle unter Angabe der Seriennummer des Zertifikats gelöscht.
GA bildet einem bestimmten Klimaschutzprojekt (nachfolgend: Projekt) zuordenbare Einheiten, die einem Bruchteil der aus diesem Projekt stammenden zertifizierten und von GA erworbenen und gelöschten Emissionsreduktionsgutschriften entsprechen (nachfolgend: virtual Carbon Offset Unit – vCOU) und ordnet diese jenem Projekt zu. Die vCOU repräsentieren kein Bruchteilseigentum an den zertifizierten Emissionsreduktionsgutschriften im Rechtssinne; sie sind nicht veräußerbar, handelbar oder sonst verkehrsfähig.
Die vCOU können von GA als bestimmte Größeneinheit, die eine bestimmte Menge CO2-Äquivalente repräsentiert, auch vor der Zuordnung zu einem Projekt, erzeugt werden; in diesem Fall erfolgt die Zuordnung zu einem Projekt unmittelbar im Anschluss an die Erzeugung der vCOU. Projekt im vorgenannten Sinne sind jedoch auch in diesem Fall stets nur solche Klimaschutzprojekte, deren zertifizierte Emissionsreduktionsgutschriften GA im Zeitpunkt der Erzeugung der vCOU bereits erworben und gelöscht hat.
Projekte können auch gemäß Ziffer 3. Abs. (2) zusammengefasst (gebündelt) werden.
Die Zuordnung dokumentiert GA in der Blockchain (dezentralisierte Datenbank) von GA mittels des nachfolgend beschriebenen CO2-Ausgleichscodes. Jede vCOU wird nur einmal einem Projekt zugewiesen.
3. CO2-Ausgleichscode
(1) Jeder erzeugten vCOU (Ziffer 2. Abs. (3)) wird ein von GA generierter eindeutiger und einmaliger CO2-Ausgleichscode zugewiesen, mittels dessen auf der Internet-Plattform „HelloGreenFriends“ oder in der von GA betriebenen App die Zuordnung zu einem bestimmten Projekt nachvollzogen werden kann.
(2) GA ordnet höchstens so viele vCOU einem Projekt zu, als deren Summe den von GA zu diesem Projekt erworbenen und zertifizierten Emissionsreduktionsgutschriften entspricht (Zertifikatvolumen).
Hat GA zu einem Projekt in mehreren oder unterschiedlichen Zertifikaten ausgewiesene Emissionsreduktionsgutschriften erworben, so erfolgt die Zuweisung zu einem bestimmten Zertifikatvolumen, sofern mehrere Zertifikatvolumen nicht zu einem Projekt zusammengefasst worden sind.
Projekt im vorgenannten Sinne können auch von GA zusammengefasste mehrere Klimaschutzprojekte oder zusammengefasste Zertifikatvolumen sein, die von GA im Rahmen eines sog. NFT („Non-fungible-Token“) dargestellt werden können. Ein NFT ist eine einzigartige und nicht austauschbare digitale Datei.
(3) Der Nutzer, der
- im Rahmen eines mit GA geschlossenen (Online-)Kaufvertrages,
- im Rahmen eines mit einem Kooperationspartner von GA (z.B. Online-Shop-Betreiber) geschlossenen (Online-)Kaufvertrages,
- als Kooperationspartner von GA oder
- in sonstiger Weise
einen von GA generierten CO2-Ausgleichscode erhalten hat, erhält auf der von GA betriebenen Website „HelloGreenFriends“ oder der von GA betriebenen App nach Eingabe dieses CO2-Ausgleichscodes Informationen über die Zuordnung der zu diesem CO2-Ausgleichscode gehörenden von GA erzeugten vCOU. Die vorgenannte Funktion steht sowohl registrierten als auch nicht registrierten Nutzern zur Verfügung. Bei der Nutzung dieser Funktion erfolgt – über die Registrierung und den LogIn auf der Plattform/App hinaus – keine Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers, es sei denn ein registrierter Nutzer ordnet diese vCOU seinem persönliche Benutzeraccount zu (vgl. Ziffer 4. Abs. (3)).
(4) Wurde ein CO2-Ausgleichscode im Rahmen eines der im vorstehenden Abs. (3) genannten Fälle generiert und wird das Rechtsgeschäft, aus dessem Anlass der CO2-Ausgleichscode generiert wurde, rückabgewickelt, insbesondere im Falle eines wirksamen Widerrufs gemäß § 312g BGB, wird die dem jeweiligen CO2-Ausgleichscode zugewiesene vCOU von GA wieder freigegeben und die erfolgte Zuordnung zu einem Projekt aufgehoben.
4. Registrierung
(1) GA bietet dem Nutzer die Möglichkeit, seine vCOU einem persönlichen Benutzeraccount auf der Plattform „HelloGreenFriends“ zuzuordnen; soweit Nutzern Daten dieser Plattform auch über eine von GA betriebene App zur Verfügung gestellt werden, gelten die nachfolgenden Regelungen für die Nutzung dieser App entsprechend. Hierzu muss sich der Nutzer freiwillig mittels Angabe seiner E-Mail-Adresse, eines selbst gewählten Passworts sowie eines frei wählbaren Benutzernamens registrieren. Es besteht kein Klarnamenszwang, eine pseudonyme Nutzung ist möglich. Die Angaben der zuvor genannten Daten ist verpflichtend, alle weiteren Informationen kann der Nutzer freiwillig durch Nutzung der Internet-Plattform „HelloGreenFriends“ bereitstellen. GA verwendet für die Registrierung das sog. Double-opt-in-Verfahren, d. h. die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn der Nutzer zuvor seine Anmeldung über eine zu diesem Zweck zugesandte Bestätigungs-E-Mail durch Klick auf den darin enthaltenem Link bestätigt hat.
(2) Wenn ein registrierter Nutzer die Internet-Plattform „HelloGreenFriends“ nutzt, speichert GA die zur Vertragserfüllung notwendigen Daten, gegebenenfalls auch Daten der Zahlungsweise, bis der Nutzer seinen Zugang endgültig löscht. Weiterhin speichert GA die vom Nutzer angegebenen freiwilligen Daten für die Zeit seiner Nutzung der Internet-Plattform, soweit der Nutzer diese nicht zuvor löscht. Alle Angaben kann der Nutzer im geschützten Kundenbereich verwalten und ändern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO.
(3) Nach erfolgter Registrierung kann der Nutzer seine vCOU (Ziffer 2. Abs. (3)) seinem persönlichen Benutzeraccount durch Eingabe des CO2-Ausgleichscodes zuordnen. Der CO2-Ausgleichscode kann nur einmalig eingelöst und einem Benutzeraccount zugeordnet werden. Der Nutzer enthält in seinem Benutzeraccount eine Übersicht über seine so zugeordneten vCOU im aktuellen Monat bzw. insgesamt. Ferner erhält der Nutzer weitergehende Informationen über die zu den eingelösten CO2-Ausgleichcodes gehörenden von GA erzeugten vCOU und das dazugehörige Projekt. Weitere Daten können der Blockchain über einen Blockchain-Viewer entnommen werden. Ziffer 3 Abs. (4) findet Anwendung.
(4) Sofern und soweit GA dies anbietet, steht es dem Nutzer frei, die Historie der von ihm seinem Benutzeraccount zugeordneten vCOU in einem „öffentlichen Profil“, welches diese chronologisch zusammenfasst, zu veröffentlichen. GA stellt dem Nutzer hierzu einen Link zu diesem öffentlichen Profil zur Verfügung. Dieses Profil kann auch Daten über den Nutzer enthalten und personenbezogene Daten des Nutzers, sofern und soweit diese Daten von diesem bei der Registrierung angegeben wurden. Den Link kann der Nutzer zu eigenen Zwecken an Dritte weitergeben oder, z.B. auf seiner Webseite, publizieren und verbreiten.
(5) Um unberechtigte Zugriffe Dritter auf die persönlichen Daten des Nutzers zu verhindern wird die Verbindung per SSL-Technik verschlüsselt.
(6) Mit der Registrierung verpflichtet sich der Nutzer, sein Passwort geheim zu halten und dieses insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise offenzulegen. Dem Nutzer wird empfohlen sein Passwort regelmäßig (z.B. alle drei Monate) zu ändern.
5. Gewährleistung, Haftung
(1) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine ständige technische Verfügbarkeit der Plattform „HelloGreenFriends“; insoweit schließt GA Gewährleistung und Haftung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen aus.
(2) GA haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Aussagen der Verantwortlichen der ausgewählten Klimaschutzprojekte oder sonstigen Angaben und Aussagen Dritter hierzu, die diese außerhalb der Dienste von GA (Ziffer 1. Abs. (1)) machen, soweit GA sich diese nicht ausdrücklich zu eigen machen. Insbesondere haftet GA nicht für Angaben und Aussagen Dritter, die keine Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GA sind. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Angaben oder Aussagen vor oder nach Zustimmung des Nutzers zu diesen Nutzungsbedingungen erfolgt sind.